Herzlich willkommen auf der Webseite des Kita-Büros
der Stadt Bad Vilbel
Diese Homepage gibt Ihnen einen Überblick über alle Betreuungseinrichtungen in Bad Vilbel.
CORONA-KRISE
Kindergartenbetrieb ab dem 11.01.2021
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Verlängerung der Maßnahme gültig ab 16. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021
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Appell an die Eltern
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Einschränkung der Öffnungszeiten in den Kitas ab dem 02.11.2020
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Kita-Besuch / Bestätigung der Symptomfreiheit 27.08.2020
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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen
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Kindergartenbesuch ab dem 03.08.2020
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Hier finden Sie das Formular über die Bestätigung der Symptomfreiheit Ihres Kindes
Übergang in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 06.07.2020
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Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kitas ab dem 2. Juni 2020
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Anbei die neueste Verordnung des Landes Hessen vom 26.05.2020:
Notbetreuung
Hier finden Sie den Antrag Notfallbetreuung einschl. Arbeitgeberbescheinigung *1
Hier finden Sie den Antrag auf Unterbringung in einer Kindertagesstätte während der Schließzeit aufgrund der Corona-Krise *2
Kitagebühren werden bis zur Beendigung der Notbetreuung erlassen
Beschluss gilt für Kinder mit erstem Wohnsitz und Betreuung in Bad Vilbel

Auf Vorschlag von Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr wurde die Beschlussvorlage zum Erlass der Kitagebühren für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. April kurzfristig ergänzt. Demnach sollen die Kitagebühren nicht nur für den Monat April, son-dern bis zum Ende der derzeit stattfindenden Notbetreuung erlassen werden. Diese Er-gänzung hatte die kurz darauf plötzlich verstorbene Sozialdezernentin, Heike Freund-Hahn, noch initiiert und auf den Weg gebracht.
Die Stadtverordneten folgten diesem Vorschlag einstimmig.
„Die generelle Schließung der Kitas besteht bis auf weiteres fort. Daher kann nach wie vor lediglich eine Notbetreuung in den Kitas stattfinden. Um auf diese Situation zu reagieren, hatte unsere verstorbene Kollegin, Heike Freund-Hahn, noch vor ihrem plötzlichen Ableben, die Ergänzung des ursprünglichen Antrags angeregt und daher habe ich den Stadtverordneten vorgeschlagen, die Gebühren bis zum Ende der Notbetreuung zu erlassen. Die Regelung gilt für Bad Vilbeler Eltern, deren Kinder keinen Anspruch auf Notbetreuung haben“, erklärt Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr hierzu.
Auch Bad Vilbeler Kinder bei freien und konfessionellen Trägern profitieren hiervon, da eine Entlastung an den Träger erfolgt, allerdings mit der Obergrenze der analog anrechenbaren städtischen Betreuungsgebühr. Damit werden alle Kindergartenkinder mit erstem Wohnsitz und Betreuung in Bad Vilbel gleichgestellt. „Dies ist eine sehr großzügige Wertschätzung gegenüber den von der Schließung betroffenen Eltern, da hierdurch monatlich insgesamt rund 230.000 Euro an Gebühren nicht erhoben werden“, ergänzt der Bürgermeister.
Abschließend weist Stöhr darauf hin, dass der Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung von der hessischen Landesregierung einheitlich geregelt ist und jüngst erweitert wurde. Insbesondere alleinerziehende berufstätige Elternteile könne demnach ein Platzangebot gemacht werden. Der Bürgermeister empfiehlt in jedem Falle die Kontaktaufnahme zum städtischen Kitabüro, um dies abzuklären.
Veröffentlicht: | 22.04.2020 |
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Eine genaue Beschreibung der städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen finden Sie durch Anklicken des Informationsfeldes "städtische Einrichtungen". Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über weitere Betreuungseinrichtungen wie zum Beispiel konfessionelle Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, private Krabbelstuben, Hort-/Schülerbetreuung und auch zur Vermittlung von Betreuungsplätzen in Tagespflege; diese finden Sie unter Tagespflege.
Die Tagesbetreuungseinrichtungen in Bad Vilbel sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Für Kinder unter 3 Jahren werden insgesamt 284 Plätze (mit steigender Tendenz) in Krabbelstuben und altersübergreifenden Gruppen angeboten. Die Betreuung der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren findet in 18 Kindertagesstätten mit rund 1.192 Plätzen statt. Darüber hinaus bieten insgesamt 18 Einrichtungen bzw. Organisationen ca. 645 Schülerbetreuungs-/Hortplätze zur Betreuung für Kinder bis 12 Jahre an. In 7 Kindertagesstätten können Kinder mit Behinderungen integriert werden. Alle Einrichtungen bieten Betreuungsmöglichkeiten einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung mit der Möglichkeit ein Mittagessen einzunehmen.
Die Aufgaben, die die Stadt Bad Vilbel als Träger von 9 städtischen Kindertagesstätten und 2 Kindertagesstätten in Kooperation mit der Elterninitiative Heilsberg e.V. zu bewältigen hat, sind vielfältig. Die Arbeit des Kita-Büros umfasst u.a. die Gesamtorganisation aller Betreuungseinrichtungen in Bad Vilbel.