Mit Gremienbeschluss vom 12.06.2018 ist die Gebührenordnung zum 01.08.2018 in Kraft getreten.
Bei aufkommenden Fragen stehen wir Ihnen auch hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Zusätzliche Gebühren
Zu den Betreuungsgebühren sind pro Kind/Monat 10,00 € Getränke-Frühstück-Bastelgeld (GFB) zu entrichten. Diese Gebühr ist unabhängig von den tatsächlich gebuchten Betreuungsmodulen.
Des Weiteren beträgt die monatliche Essenpauschale pro Kind/Monat 75,00 €. Die Gebühr ist abhängig von den tatsächlich gebuchten Betreuungsmodulen und wird erst fällig bei einer längeren Betreuungszeit als 12.00 Uhr im Ü3-Bereich. Im U3-Bereich ist die Essenspauschale grundsätzlich zu entrichten.
Bitte beachten Sie:
Zum jährlichen Familieneinkommen zählen grundsätzlich sämtliche Einnahmequellen einer Familien-/Wohn- oder Wirtschaftsgemeinschaft. Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe aller positiven Einkünfte der so Verpflichteten im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.
Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ist nicht zulässig. Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die Familien-/Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften hinzuzurechnen.
Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften ist nicht anzurechnen.